Kosten
Transparenz ist mir sehr wichtig. Deshalb informiere ich Sie vor jeder Beratung offen über die entstehenden Kosten. Sie müssen keine Sorge haben, von unerwarteten Kosten überrascht zu werden.
Die erste Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung ist natürlich kostenfrei.
Erstberatung
Die Erstberatung kostet in der Regel 150 Euro. Sollte das für Sie nicht möglich sein, sprechen Sie mich bei der Terminvereinbarung darauf an.
Beratungshilfe
Bei geringem Einkommen können Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen.
Vertretung vor Gericht / außergerichtlich
Bei weiterer Vertretung entstehen zusätzliche Kosten. Diese richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. Ich kläre Sie dazu in der Erstberatung auf.
Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe
Für gerichtliche Verfahren kann bei geringem Einkommen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. In diesem Fall übernimmt der Staat zunächst die Anwalts- und Gerichtskosten.
Mediation
Für Mediationen berechne ich in der Regel 150 Euro pro Zeitstunde. Die Dauer richtet sich nach dem Umfang und der Komplexität des Konflikts. In einem unverbindlichen Vorgespräch kläre ich mit Ihnen den Ablauf, den ungefähren zeitlichen Rahmen und die voraussichtlichen Kosten.